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REKLAMATIONSORDNUNG

 

der Handelsgesellschaft

RPL, spol. s r. o., Za riekou Nitrou 1490, Partizánske, Slowakei, ID-Nr.: 31 422 284

(nachfolgend nur „Verkäufer“ genannt)

 

Diese Reklamationsordnung wird in Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 40/1964 Slg. Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung späterer Vorschriften (nachfolgend nur „Bürgerliches Gesetzbuch“ genannt), Gesetz Nr. 250/2007 Ges. Slg.  über den Verbraucherschutz und über die Änderung des Gesetzes des Slowakischen Nationalrates Nr. 372/1990 Slg. über Verstöße in der Fassung späterer Vorschriften (nachfolgend nur „Gesetz über den Verbraucherschutz“), als auch mit anderen allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften der Slowakischen Republik, erstellt.

 

Diese Reklamationsordnung regelt die Art und Weise, in der man Ansprüche aus der Haftung für Mängel der bei dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrags gekauften Ware geltend machen kann. Der Verbraucher ist eine natürliche Person, die bei der Schließung und Erfüllung des Verbrauchervertrags nicht im Rahmen des Gegenstandes ihrer unternehmerischen Tätigkeit, Beschäftigung oder ihres Berufs handelt.

 

Auf die Rechtsverhältnisse, die zwischen dem Verkäufer und einer natürlichen Person, die bei der Vertragsschließung und –Erfüllung im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit handelt, oder einer Rechtsperson geschlossen wurden, bezieht sich die Regelung des Gesetzes Nr. 513/1991 Slg. Handelsgesetzbuch in der Fassung späterer Vorschriften über die Haftung für Mängel.

 

Artikel 1

RECHT DES KÄUFERS AUF REKLAMATION MANGELHAFTER WARE

 

Der Verkäufer haftet dafür, dass die verkaufte Ware mangelfrei und von geforderter Qualität ist.

Stimmt die verkaufte Ware bei der Übernahme von dem Käufer mit dem Kaufvertrag nicht überein, oder sofern bei der gekauften Ware Mängel auftreten, kann der Käufer innerhalb der Garantiefrist bei dem Verkäufer sein Recht aus der Haftung für Mängel der Ware geltend machen. Der Verkäufer ist für Mängel, die die verkaufte Ware bei der Übernahme seitens des Käufers hat, verantwortlich.

 

Mängel sind keine Änderungen von Eigenschaften der Ware, die innerhalb der Garantiefrist infolge der Abnutzung oder keiner richtigen Benutzung, unzureichender oder ungeeigneter Behandlung bzw. infolge eines anderen falschen Eingriffs bzw. Beschädigung seitens des Käufers oder einer dritten Person auftauchen.

 

Bei Ware, die für einen niedrigeren Preis verkauft wird, ist er nicht für Mängel verantwortlich, wegen der der niedrigere Preis vereinbart wurde.

 

Macht der Käufer sein Recht aus der Haftung für Mängel der verkauften Ware geltend,  (nachfolgend nur „Reklamation“ genannt), ist der Leiter des Ladens oder ein von ihm beauftragter Angestellter verpflichtet, über die Rechtfertigung der Reklamation sofort, in komplizierten Fällen innerhalb von 3 Werktagen, zu entscheiden. In diesen Zeitraum wird der für die fachliche Beurteilung des Mangels notwendige Zeitraum nicht eingerechnet.

 

Die Reklamation ist dann ordentlich vorgebracht, wenn die reklamierte Ware komplett ist und allgemeine Hygienegrundsätze die Reklamation nicht hindern. Der Käufer ist verpflichtet, die reklamierte Ware sauber und hygienisch einwandfrei vorzulegen, anderenfalls ist der Verkäufer berechtigt, die Übernahme der Ware zu verweigern.

 

Im Falle der Zustellung der Reklamation an die Reklamationsabteilung ist der beauftragte Mitarbeiter verpflichtet, über die Rechtfertigung der Reklamation sofort, in komplizierteren Fällen innerhalb von 3 Werktage von der Zustellung der Reklamation, zu entscheiden. Der Kunde wird in diesem Fall über die Entscheidung über die Rechtfertigung der Reklamation telefonisch, per SMS oder E-Mail informiert.

 

Die Reklamation einschließlich der Beseitigung der Mängel muss:

 

•             unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 30 Tagen von der Geltendmachung

erledigt werden.

 

Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer eine Bescheinigung darüber, wann das Recht aus der Haftung für Mängel geltend gemacht wurde, als auch über die Durchführung der Reparatur und über deren Dauer, auszuhändigen. Nach dem Ablauf der Frist für die Erledigung der Reklamation hat der Käufer gleiche Rechte, als ob es sich um Mängel handeln würde, die gemäß Artikel 6 dieser Reklamationsordnung nicht beseitigt werden können. 

Artikel 2

REKLAMATIONSSTELLE

 

Der Käufer sollte die Reklamation im Laden vorbringen, in dem die Ware gekauft wurde. Der Käufer ist allerdings berechtigt, die Reklamation:

1.           in einem anderen Laden des Verkäufers, in dem die Annahme von Reklamationen möglich ist, und zwar auch in Bezug auf das Sortiment der verkauften Ware,

2.           im Unternehmenssitz oder –Ort des Verkäufers

vorzubringen.

 

Der Käufer bringt die Reklamation persönlich bzw. per Post vor.

 

Der Käufer ist verpflichtet, nachzuweisen, dass sein Anspruch auf die Erledigung der Reklamation berechtigt ist, d.h. dass er neben der Anführung von Mängeln auch den Ort, den Preis der Ware und die Zeit des Einkaufs der Ware belegt, was er mit einer Quittung nachweist.

 

 

Artikel 3

ZEITRAUM FÜR DIE VORBRINGUNG DER REKLAMATION

 

Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, dass die verkaufte Ware bei der Übernahme seitens des Käufers in Übereinstimmung mit dem Kaufvertrag ist, als auch für Mängel, die nach der Übernahme der Ware seitens des Käufers innerhalb der Garantiefrist auftreten. Der Zeitraum für die Vorbringung einer Reklamation (Garantiefrist) beträgt 24 Monate und beginnt am Tag der Übernahme der Ware im Laden bzw. im Falle der Zustellung der Ware am Tag (Datum) der Zustellung der Ware von dem Beförderer. Auf Antrag des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer einen Garantieschein mit dem Garantieumfang und -Bedingungen beim Verkauf auszuhändigen. Ermöglicht es der Charakter der Sache, reicht statt des Garantiescheins nur ein Beleg über den Einkauf der Ware. Das Recht des Käufers auf Reklamation der Ware erlischt, wenn es innerhalb der Garantiefrist nicht geltend gemacht wird.

 

Der Käufer sollte die Reklamation unverzüglich nach dem Feststellen des Mangels vorzubringen, damit die Reklamation richtig beurteilt und erledigt werden kann. Sobald der Käufer einen Mangel der übernommenen Ware feststellt, ist er verpflichtet, die Ware bis zur Vorbringung der Reklamation zu verwahren und nicht zu benutzen, um weitere Beschädigung der Ware zu verhindern, z.B. damit aus einem behebbaren Mangel kein nicht behebbarer Mangel wird.

 

Die Garantiefrist darf nicht mit der Zeit der üblichen Lebensdauer der Ware, d.h. die Zeit, während der die Ware beim richtigen Benutzen und Behandlung in Bezug auf ihre Eigenschaften, Verwendungszweck und Unterschiede der Benutzungsintensität aushalten kann, verwechselt werden.

 

Der Zeitraum von der Geltendmachung des Rechtes aus der Haftung für Mängel bis zur Zeit, wenn der Käufer nach der Reparatur verpflichtet ist, die Ware zu übernehmen, wird in die Garantiefrist nicht eingerechnet. Wird die Reklamation mit dem Austausch der mangelhaften Ware für neue Ware erledigt, läuft die Zeit für die Geltendmachung der Reklamation wieder von dem Moment der Übernahme der neuen Ware seitens des Käufers.

 

Der Kunde hat keinen Anspruch auf automatische Rückerstattung von Geld für die vorgebrachte Reklamation!

 

 

Artikel 4

WIDERSPRUCH ZUM KAUFVERTRAG

 

Mit der Überlassung der Ware dem Käufer gegen Entgelt ist der Verkäufer dafür verantwortlich, dass die Sache in der Zeit der Leistung von üblicher Qualität ist. Im Falle, dass die Ware bei deren Übernahme seitens des Käufers nicht in Übereinstimmung mit dem Kaufvertrag ist, hat der Käufer das Recht darauf, dass der Verkäufer die Ware in den Zustand, der dem Kaufvertrag entspricht, kostenlos, unverzüglich und ordentlich bringt, und zwar mit deren Reparatur oder Austausch, sofern dem Verkäufer dadurch keine unsachgemäßen Kosten in Bezug auf den Preis der Ware oder Ausmaß des Mangels entstehen. Sollte diese Vorgangsweise nicht möglich sein, kann der Käufer einen angemessenen Preisnachlass beanspruchen oder von dem Vertrag zurücktreten. Dieses gilt allerdings nicht im Falle, wenn der Käufer vor der Übernahme der Ware über den Widerspruch zum Kaufvertrag wusste, oder wenn der Widerspruch zum Kaufvertrag von ihm selbst verursacht wurde.

 

 

Artikel 5

BEHEBBARE MÄNGEL

 

Behebbare Mängel sind Mängel, bei deren Beseitigung das Aussehen, die Funktion und Qualität der Produkte und die Reparatur in der vereinbarten Frist ordentlich durchgeführt werden kann. Der Käufer hat das Recht darauf, dass der Verkäufer die Ware in den Zustand, der dem Kaufvertrag entspricht, kostenlos, unverzüglich und ordentlich bringt, und zwar mit deren Reparatur oder Austausch, sofern dem Verkäufer dadurch keine unsachgemäßen Kosten in Bezug auf den Preis der Ware oder Ausmaß des Mangels entstehen.

 

Der Verkäufer kann die mangelhafte Ware statt der Beseitigung des Mangels jederzeit  für einwandfreie Ware austauschen, wenn es für den Käufer keine ernsthaften Schwierigkeiten darstellt.

 

Im Falle eines behebbaren Mangels hat der Käufer das Recht auf den Austausch der Ware oder Rücktritt vom Kaufvertrag, sofern:

•             die Reklamation innerhalb von 30 Tagen vom Tage der Vorbringung der Reklamation nicht erledigt wurde und es kam zu keiner anderen Vereinbarung

•             der Käufer die Ware wegen wiederholten Auftauchens des behebbaren Mangels nach der Reparatur oder wegen einer größeren Anzahl behebbarer Mängel nicht ordentlich benutzen kann.

 

Um wiederholtes Auftauchen des Mangels nach der Reparatur handelt es sich im Falle, wenn gleicher Mangel, der während der Garantiefrist schon mindestens zweimal beseitigt wurde, wieder auftaucht. Eine größere Anzahl von Mängeln sind mindestens drei behebbare Mängel der Ware gleichzeitig in der Zeit der Vorbringung der Reklamation.

 

 

Artikel 6

NICHT BEHEBBARE MÄNGEL

 

Nicht behebbare Mängel sind Mängel, die in der vereinbarten Frist nicht restlos beseitigt werden können und die die ordentliche und vereinbarte Benutzung der Ware verhindern. In diesem Fall ist der Käufer berechtigt, Abhilfe in einer der folgenden Weisen zu beanspruchen:

1.           Austausch der Ware für einwandfreie Ware,

2.           Rücktritt vom Vertrag,

3.           tritt ein nicht behebbarer Mangel der Ware auf, der die Benutzung der Ware nicht verhindert und der Käufer keinen Austausch der Ware beansprucht, hat er das Recht auf einen angemessenen Preisnachlass.

 

 

Artikel 7

WARE FÜR ERNIEDRIGTE PREISE

 

Produkte mit Mängeln (mangelhafte neue Produkte oder benutzte Produkte), die die ordentliche Benutzung zum bestimmten Zweck nicht verhindern, dürfen nur für niedrigere Preise verkauft werden. Der Käufer ist darauf hinzuweisen, dass die Ware mangelhaft ist, als auch über die Art und Weise des Mangels, wenn es aus dem Verkaufscharakter nicht evident ist. Für diese Mängel neuer oder benutzter Produkte, wegen der ein neuer niedrigerer Preis vereinbart wird, ist der Verkäufer nicht verantwortlich. Tritt ein versteckter Mangel der für den niedrigeren Preis verkauften Ware auf, der die Benutzung der Ware zum bestimmten Zweck aus der Sicht der Funktion verhindert, ist der Käufer berechtigt, das Produkt in Übereinstimmung mit Artikeln 3, 4, 5 und 6 der Reklamationsordnung zu reklamieren. Tritt ein anderer nicht behebbarer Mangel der für den niedrigeren Preis verkauften Ware auf, der die Benutzung der Ware zum bestimmten Zweck allerdings nicht verhindert, hat der Käufer Recht auf einen angemessenen Preisnachlass.

Bei benutzter Ware kann die Garantiefrist auf 12 Monate verkürzt werden, sofern dieses von dem Verkäufer und Käufer vereinbart wird. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Länge dieser Garantiefrist im Beleg über den Einkauf der Ware anzuführen.

 

Sollte der Preis wegen eines Sonderangebots oder Ausverkaufs am Ende der Saison erniedrigt werden, und es handelt sich um neue und einwandfreie Ware, ist der Verkäufer für Mängel der so verkauften Ware im vollen Umfang verantwortlich.

 

Artikel 8

BEILEGUNG VON STREITIGEKEITEN

 

Streitigkeiten im Rahmen des Reklamationsverfahrens werden von dem Gericht entschieden.

 

Artikel 9

ALTERNATIVE BEILEGUNG VON STREITIGEKITEN

 

Gemäß Gesetz Nr. 391/2015 Ges. Slg. ist der Käufer als Verbraucher berechtigt, einen Antrag auf die Einleitung alternativer Beilegung des Streits zu stellen. Die Vorgangsweise wird nachstehend beschrieben:

 

Der Verbraucher hat das Recht, sich mit dem Antrag auf Abhilfe an den Verkäufer zu wenden (per E-Mail: eshop@robel.sk), sofern er mit der Art und Weise, in der seine Reklamation seitens des Verkäufers erledigt wurde, nicht zufrieden ist, oder sofern er vermutet, das der Verkäufer seine Rechte in einer anderen Weise verletzte. Bekommt der Verbraucher von dem Verkäufer eine abschlägige Antwort oder der Verkäufer reagiert auf diesen Antrag innerhalb von 30 Tagen von dessen Absendung nicht, ist der Verbraucher berechtigt, den Antrag auf die Einleitung der alternativen Beilegung des Streits zu stellen. Gemäß Gesetz 391/2015 Ges. Slg. sind Subjekte für alternative Beilegung von Streitigkeiten Behörden und berechtigte Rechtspersonen gemäß Best. § 3 des Gesetzes 391/2015 Ges. Slg. Der Käufer als Verbraucher kann den Antrag in der durch die Bestimmung §12 des Gesetzes 391/2015 Ges. Slg. bestimmten Weise stellen; die Möglichkeit, sich an das Gericht zu wenden, wird dadurch nicht betroffen.

 

Der Verbraucher ist berechtigt, den Antrag auch mittels RSO - Plattform für alternative Beilegung von Streitigkeiten zu stellen, die auch online unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/index_en.htm verfügbar ist. 

 

Diese Weise der Beilegung von Streitigkeiten kann nur von einem Verbraucher ausgenutzt werden – unter dem Begriff Verbraucher versteht man eine natürliche Person, die bei der Schließung und Erfüllung des Verbrauchervertrags nicht im Rahmen des Gegenstandes ihrer unternehmerischen Tätigkeit, Beschäftigung oder ihres Berufs handelt. Die alternative Beilegung von Streitigkeiten betrifft nur den Streit zwischen dem Verbraucher und Verkäufer, der sich aus dem Verbrauchervertrag ergibt oder im Zusammenhang mit dem Verbrauchervertrag steht. Der Verkäufer hat kein Recht auf die Antragstellung.

 

Alternative Beilegung von Streitigkeiten betrifft nicht Streitigkeiten mit dem Wert des Streits  unter 20,- EUR. Das Subjekt der alternativen Beilegung von Streitigkeiten kann die Gebühr für die Einleitung der alternativen Beilegung des Streits von dem Verbraucher von dem Verbraucher beanspruchen, allerdings bis zur max. Höhe von 5,- EUR inkl. MWSt.

 

Diese Reklamationsordnung tritt in Kraft am:  28.03.2023

 

Jozef Robel

Geschäftsführer

RPL, spol. s r. o.

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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